Jugendschutz
Surendorfer Turn- und Sportverein von 1946 e.V.
Seestraße 13-15, 24229 Schwedeneck
Tel. 04308-189442, Fax 04308-205690
E-Mail: info@sts-surendorf.de web: www.sts-surendorf.de
Schutzkonzept für (sexualisierte) Gewalt an Kinder- und Jugendlichen
des Surendorfer TS
Inhalt
Erscheinungsformen von Gewalt.................................................................... 3
Anzeichen für erlebte sexualisierte Gewalt.................................................... 5
Erweitertes Führungszeugnis und Ehrenkodex........................................... 10
Stand Januar 2025
Vorwort
Vereine gehören zu den wichtigsten Orten für Freizeitaktivitäten von Heranwachsenden. Dadurch leisten die Vereine unumstritten einen wertvollen Beitrag, denn Sporttreiben kann nicht nur die körperliche Gesundheit, sondern auch das Wohlbefinden in psychischer und sozialer Hinsicht stärken. Diese positiven Wirkungen des Sports entfalten sich jedoch nicht ohne Weiteres. Es ist die Aufgabe der Sportvereine und der Personen, die sich in ihnen engagieren, die Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und ihr Heranwachsen im Sport kinder- und jugendgerecht zu gestalten.
Die Nähe und engen Beziehungen, die im Sport entstehen, bergen mitunter auch Risiken und können missbraucht werden. Es ist für junge Menschen schwierig, über Missbrauchs- und Gewalterfahrungen im Sport zu reden und diese aufzudecken. Sportvereine stehen daher in der Verantwortung, aktiv zum Schutz von Kindern und Jugendlichen beizutragen. Zu diesem Schutzgedanken gehört es auch, jeglicher körperlicher, psychischer oder sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche entgegenzutreten.
Die aktuellen Standards der Gewaltprävention im Sport benennen neben strukturellen Maßnahmen (z.B. Selbstverpflichtungserklärungen der Übungsleitenden zum Einhalten eines Ehrenkodex, Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses) besonders eine angstfreie und aktive Kommunikation mit einer „gelebten Haltung“ bei allen Vereinsmitgliedern als wesentlicher Gelingensfaktor für die erfolgreiche Prävention von sexualisierter Gewalt.
Das nachfolgende Schutzkonzept wurde im Dialog mit den Übungsleitenden des Surendorfer TS erstellt und ermöglicht eine offene Kommunikation über Herausforderungen und Grenzen des Schutzes der Kinder und Jugendlichen im Übungs- und Wettkampfbetrieb. Hierbei war es den Beteiligten besonders wichtig, für das Thema zu sensibilisieren, gemeinsam praktikable Standards zu entwickeln und in einer verbindlichen Schutzvereinbarung zusammen zu fassen. Diese Schutzvereinbarung bildet neben dem Notfallplan und der Meldekette das Herzstück des vorliegenden Konzeptes zur Prävention von (sexualisierter) Gewalt an Kindern und Jugendlichen.
Der Surendorfer TS verurteilt jede Form von Gewalt und Machtmissbrauch gegen Kinder, Jugendliche und Erwachsene aufs Schärfste und setzt sich dafür ein, dass Fälle sexualisierter Gewalt aufgeklärt und konkrete präventive Maßnahmen im Vereinsleben umgesetzt werden. Um dieses Anliegen in die Mitte des Vereins zu bringen, bedarf es der verbindlichen Umsetzung des Schutzkonzeptes, der regelmäßigen aktiven Kommunikation in den unterschiedlichen Vereinsebenen sowie einer stetigen Sensibilisierung der aktiven Sportler:innen sowie deren Eltern, um dieses Konzept mit Leben zu füllen und lebendig zu erhalten.
Der erweiterter Vorstand des Surendorfer Turn- und Sportverein
von 1946 e.V. im Januar 2025
Erscheinungsformen von Gewalt
Als Erscheinungsformen der Kindeswohlgefährdung gelten u.a.:
• Vernachlässigung
Als Vernachlässigung bezeichnet man alle Arten der Unterlassung notwendiger Sorge. Bei der Vernachlässigung erhalten die Kinder oder Jugendlichen die für ihr Überleben und Wohlergehen erforderlichen Maßnahmen nicht oder nicht ausreichend. Das sind insbesondere Ernährung, Bekleidung, Körperpflege, medizinische Versorgung, ungestörter Schlaf, altersgemäße emotionale Zuwendung, Schutz und Aufsicht durch Eltern oder Bezugspersonen und Betreuung. Dadurch werden sie beeinträchtigt und geschädigt.
• Körperliche Misshandlungen
Körperliche Misshandlung ist gekennzeichnet durch die direkte Gewalteinwirkung auf das Kind oder den/die Jugendliche:n, insbesondere durch Schlagen, Treten, Schütteln, Verbrennen, Würgen, Verätzen, das Zufügen von Stichverletzungen, der Aussetzung von Kälte usw. Die meisten körperlichen Misshandlungen hinterlassen dabei sichtbare Spuren auf der Haut.
• Psychische Misshandlungen
Seelische oder psychische Gewalt sind Haltungen, Gefühle und Aktionen, die zu einer schweren Beeinträchtigung einer vertrauensvollen Beziehung zwischen dem Kind oder dem/der Jugendliche:n und seinen/ihren Bezugspersonen führen. Hierbei wird die geistig-seelische Entwicklung des Kindes oder dem/der Jugendlichen zu einer selbständigen und lebensbejahenden Persönlichkeit behindert. Seelische Gewalt wird etwa durch Androhung von Gewalt und Vernachlässigung, Anschreien, Beschimpfen, Verspotten, Entwerten ausgeübt, aber auch durch Ausdruck von Hassgefühlen oder Aufforderung an das Kind, andere zu vernachlässigen oder zu misshandeln.
• Mobbing
Mobbing beschreibt psychische Gewalt, die durch das wiederholte und regelmäßige, vorwiegend kommunikative Schikanieren, Quälen und Verletzen eines einzelnen Menschen durch eine beliebige Gruppe von Personen oder durch eine einzelne Person in überlegener Position definiert ist. Zu den typischen Mobbinghandlungen gehören u.a. Demütigungen, Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen, Zuweisung sinnloser Aufgaben und anderweitiger Machtmissbrauch, Gewaltandrohung, sozialen Ausschluss oder eine fortgesetzte, unangemessene Kritik an Person oder ihrem Tun, die einer Tyrannei bzw. einem unmenschlich-rücksichtslosen Umgang gleichkommt. Häufig findet Mobbing auch im digitalen Raum statt und wird in diesem Zusammenhang „CyberMobbing“ genannt.
• Sexuelle Gewalt
Sexuelle Gewalt im Sport kann viele Gesichter und Abstufungen haben. Die Abgrenzung zwischen erlaubtem und verbotenem Verhalten kann im Sport schwierig sein, denn körperlicher Kontakt gehört zum Sport dazu. Wer ein enttäuschtes Kind in den Arm nimmt und tröstet, handelt angemessen und richtig. Wer einzelne Spieler:innen ständig umarmt und streichelt, überschreitet bereits Grenzen. Entscheidend ist: Auf den Einzelfall und die jeweilige Situation kommt es an!
• Grenzverletzungen ohne Körperkontakt
Beispiele: Bloßstellen oder Herabwürdigen eines Spielers/einer Spielerin vor anderen; Verhängung von übermäßigen Konsequenzen; überzogene, ehrverletzende und lautstarke Kritik; Anwesenheit des Trainers beim Umziehen oder Duschen; Erstellen von Duschvideos; Aufforderung, sich außerhalb der Umkleide umzuziehen; sexistische Sprüche oder Witze; Ausfragen des Kindes über seine Sexualgewohnheiten (häufig über soziale Netzwerke).
• Grenzverletzungen mit Körperkontakten
Beispiele: Körperliche Züchtigungen, beispielsweise durch Kneifen, Treten, Schlagen; häufige, anlasslose Umarmungen der Spieler:innen; streicheln; unangemessene „Hilfestellungen“ bei der Körperhygiene oder beim Umziehen.
• Sexualisierte Gewalt, strafbares Verhalten
Beispiele: Eine sexuelle Beziehung zu einer/einem Spieler:in unter 14 Jahren – unabhängig von dessen/deren Einwilligung; Berühren des Kindes im Genitalbereich; Erstellen und Verbreiten von Nacktbildern des Kindes aus der Dusche oder der Mannschaftsumkleide; Vergewaltigung.
Sexueller Missbrauch an Kindern ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor Mädchen und Jungen gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können. Der Täter oder die Täterin nutzt dabei seine/ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen.
Alle Formen sexualisierter Gewalt werden unterschiedlich wahrgenommen. Auch einmalige Übergriffe oder mehrfache verbale sexuelle Belästigungen können die Betroffenen schwer belasten. Eine Aufmerksamkeit in Vereinen für diese vermeintlich „leichten“ Übergriffe ist auch deshalb wichtig, weil diese Handlungen gegebenenfalls Vorstufen zu weiteren Übergriffen darstellen.
Anzeichen für erlebte sexualisierte Gewalt
Betroffene sexualisierter Gewalt fühlen oftmals Scham, Hilflosigkeit und Ohnmacht. Es ist schwer für sie, das Geschehene einzuordnen und damit umzugehen. Die meisten Kinder und Jugendlichen offenbaren sich zudem nicht direkt, wenn sie Gewalt erlebt haben. Sie teilen sich über andere, subtilere Wege mit. Es gibt daher keine eindeutigen und spezifischen Anzeichen bzw. Symptome, an denen Außenstehende sexualisierte Gewalterfahrungen erkennen können, da diese immer individuell verarbeitet werden.
Bei Verhaltensänderungen von Kindern und Jugendlichen ist es grundsätzlich wichtig, immer genau hinzusehen. Auffälligkeiten, die auf sexualisierte Gewalt hindeuten, können jedoch zugleich auf andere Probleme im familiären Umfeld oder im Freundeskreis zurückzuführen sein. Es ist daher zentral, immer auch andere Ursachen mitzudenken. Sexualisierte Gewalterfahrung kann dabei als EIN Grund in Betracht gezogen werden. Mögliche Symptome, die aber auch auf andere Ursachen zurückgeführt werden können, sind:
• Konzentrationsstörungen,
• extreme Müdigkeit,
• übertriebene Wachsamkeit,
• Schreckreaktionen,
• Reizbarkeit und Wutausbrüche,
• Rückzug von Aktivitäten und Vermeidungsverhalten,
• extremes Leistungsverhalten,
• häufige „geistige Abwesenheit“ und auffällige „Erinnerungslücken“,
• Suchttendenzen (Computer, Essen, Alkohol, Drogen etc.).
Nehmen Trainer:innen oder Betreuer:innen solche Verhaltensauffälligkeiten bei den teilnehmenden Kindern und Jugendlichen in ihrer Trainingsgruppe wahr, ist es hilfreich, wenn sich die zuständigen Übungsleitenden zunächst mit mindestens einem weiteren Übungsleitenden austauschen und ggf. das weitere Vorgehen mit der zuständigen Person für Prävention vor sexualisierter Gewalt abstimmen, allgemein ihre Hilfe aktiv anbieten, sich von einer professionellen Instanz ggf. professionelle externe Beratung zu holen .
Schutzvereinbarung
Mit dieser Schutzvereinbarung regelt der Surendorfer TS potenzielle Situationen, die
Übergriffe ermöglichen. Die Schutzvereinbarung ist auf unserer Homepage einsehbar. Alle im Verein tätigen Personen verpflichten sich zum Umsetzen der Schutzvereinbarung. Hier werden die Bezeichnungen Trainer:innen, Übungleiter:innen oder Verantwortliche für den Übungsbetrieb synonym verwendet.
Im Surendorfer Turn- und Sportverein setzen wir die Schutzvereinbarung in Form der Selbstverpflichtungserklärung folgendermaßen um:
Allgemeiner Umgang :
• Umgang mit unangemessener freizügiger Kleidung
Es ist eine der Sportart angemessene Kleidung zu tragen. Hierbei ist darauf zu achten, das geschlechtsspezifische Merkmale ausreichend bedeckt sind und nicht besonders betont/hervorgehoben werden. Die Bekleidung darf keine Texte oder Bilder zu folgenden Themen haben: Sexismus, Rassismus, Drogen oder Gewaltverherrlichung.
• Nutzung von Smartphones im Übungsbetrieb und in den Umkleiden/Kabinen
Wärend des Übungsbetriebes mit Kindern und Jugendlichen sowie in den Umkleiden/Kabine ist die offene Benutzung von Geräten mit Foto- und Videofunktion (z.B. Handys, Smartphones, Tablets, Kameras) untersagt. Dieses dient dem Schutz vor heimlich aufgenommen Bildern und Videos im Übungsbetrieb und den Umkleidesituationen. Eltern und Gäste bei einer Übungseinheit, welche ggf. ebenfalls anwesend sind, werden durch den Übungsleitenden sensibilisiert und auf die Regelung hingewiesen.
• Aufnahmen/Verbreitung von Fotos und Videos
Für die offizielle Veröffentlichung von Bildern und Videos (z.B. Mannschaftsbilder, Spielausschnitte, etc.) ist von den Erziehungsberechtigten eine allgemeine Einverständniserklärung schriftlich einzuholen.
Bild- und Videoaufnahmen, die durch den/die Übungsleitenden (z.B. im Rahmen des Techniktrainings) gemacht werden, bedürfen einer gesonderten Zustimmung der Kinder/Jugendlichen, sowie der Erziehungsberechtigten. Das aufgenommene Material dient nur dem Zweck der Vorführung im Übungsbetrieb und ist unmittelbar nach dem hierfür vorgesehenen Gebrauch unwiderruflich zu Löschen.
• Umgangsformen (Formen der Anrede, Verzicht auf sexualisierte Witze und
Kriegssprache, angemessene Ansprache von Sportler:innen etc.)
Trainer:innen und Übungsleitende achten auf eine angemessene Sprache und
Ausdrucksweise im Sportbetrieb. Sexistische Bemerkungen oder Witze über Aussehen, Kleidung, sexuelle Orientierung sind zu unterlassen. Äußerungen die Gewalt verherrlichen oder verharmlosen sind zu unterbinden bzw. zu unterlassen.
• Regelungen über Kontaktaufnahme zu Kindern und Jugendlichen des Vereins sowie Umgang im Internet und über soziale Netzwerke/Chats
Bei jeder offiziellen vereinsinternen Nutzung von Nachrichtendiensten (z.B. WhatsApp) ist das Mindestalter bzw. sind die Altersgrenzen zu beachten. Bei Altersunterschreitungen ist ggf. von den Erziehungsberechtigten eine schriftliche Einverständniserklärung einzuholen.
Für die Nutzung eines Messengerdienstes zur Koordination/Terminabsprache von Trainingsbelangen zwischen den Verantwortlichen des Übungsbetriebes und den Kindern/Jugendlichen sollte eine „Einwegkommunikation“ gewählt werden, in dem nur die Übungsleitenden Mitteilungen aussenden können.
Eine private Kontaktaufnahme von Übungsleitenden oder anderen Vereinstätigen, die außerhalb jeglichen Bezuges zum Übungsbetrieb erfolgt, darf nur über die jeweiligen Erziehungsberechtigten des jeweiligen Kindes/Jugendlichen erfolgen. Der Erziehungsberechtigte entscheidet über alles weitere.
Jegliche öffentliche negative Äußerung oder bildliche Darstellung von Mitspieler:innen, Trainer:innen oder Mitarbeiter:innen des Vereins im Internet - bzw. in sozialen Netzwerken oder Chatrooms (z.B. Facebook o. WhatsApp) - werden als vereinsschädigendes Verhalten bzw. Mobbing gewertet und haben Sanktionen zur Folge.
Für den Betrieb von Socialmedia-Plattformen wie, Instagram, Facebook, usw., die einen eindeutigen Bezug zum Surendorfer TS haben, sind die im Anhang aufgeführten Richtlinien einzuhalten und von den verantwortlichen Übungsleitenden durch Unterschrift zu bestätigen.
Im Trainingsbetrieb:
• Körperkontakt
Körperliche Kontakte zu den Kindern und Jugendlichen (im Training oder zum Trösten in den Arm nehmen oder um Mut zu machen) müssen von diesen erwünscht und gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten.
Bei Sportarten mit erheblichem Körperkontakt zwischen Kindern und Jugendlichen untereinander (Kontaktsportart) wird die Übungsgruppe durch den Übungsleitenden kontinuierlich über die Grenzen des Körperkontaktes und im gegenseitigen Umgang miteinander sensibilisiert.
• Hilfestellung
Körperkontakt nur für die Dauer und zum Zweck der Hilfestellung; gegenseitige Hilfestellung durch Kinder, sobald und soweit das möglich ist. Notwendigkeit und Art und Weise der Hilfestellung ggf. vorab erklären und abklären, ob das so in Ordnung ist.
• Verletzung
Körperkontakt nur für die Dauer und zum Zweck der Versorgung der Verletzung; gegenseitige Hilfe durch Kinder, sobald und soweit das möglich ist. Notwendigkeit, und Art und Weise der Versorgung ggf. vorab erklären und abklären, ob das so in Ordnung ist.
• Gang zur Toilette
Kleine Kinder, die hier Hilfe benötigen, werden von einem Elternteil begleitet; ist dieses nicht anwesend, wird mit den Eltern abgesprochen, was und wie geholfen werden kann und muss.
• Umkleiden
Kein Umkleiden mit Kindern bzw. Jugendlichen: Trainer:innen kleiden sich grundsätzlich nicht gleichzeitig und im gleichen Raum mit Kindern und Jugendlichen um, sofern das 6-Augen-Prinzip nicht gegeben ist. Ansonsten betritt der/die Trainer während des Umkleidens, die Umkleiden nur im Rahmen seiner/ihrer Aufsichtspflicht, ggf. mit einem weiteren Erwachsenen und/oder mit anderen Kindern (6-Augen-
Prinzip). • Duschen
Kein Duschen mit Kindern bzw. Jugendlichen: Trainer:innen oder weitere
Erwachsene duschen grundsätzlich nicht gleichzeitig und im gleichen Raum mit Kindern und Jugendlichen, sofern das 6-Augen-Prinzip nicht gegeben ist. Ansonsten betritt der/die Trainer:in während des Duschens den Duschbereich nur im Rahmen seiner/ihrer Aufsichtspflicht, ggf. mit einem weiteren Erwachsenen und/oder mit anderen Kindern (6-Augen-Prinzip).
• Training bei geplanten Einzeltrainings
Hier wird möglichst immer das 6-Augen-Prinzip und/oder das Prinzip der offenen Tür eingehalten, d.h. wenn ein:e Trainer:in ein Einzeltraining für erforderlich hält, muss ein:e weitere:rTrainer:in bzw. ein weiteres Kind anwesend sein. Ist dies nicht möglich, sind alle Türen bis zur Eingangstür offen zu lassen.
• Geheimnisse
Trainer:innen teilen mit Kindern und Jugendlichen keine Geheimnisse. Alle Absprachen, die ein:e Trainer:in mit einem Kind bzw. Jugendlichen trifft, können öffentlich gemacht werden.
• Geschenke
Auch bei besonderen Erfolgen von einzelnen Kindern bzw. Jugendlichen werden durch Trainer:innen keine Vergünstigungen gewährt oder Geschenke gemacht, die nicht mit mindestens einem weiteren Trainer bzw. einer weiteren Trainerin abgesprochen sind. (Diese Regelung erschwert es Täter:innen Kinder oder Jugendliche in ein persönliches Abhängigkeitsverhältnis zu bringen, um dadurch Aufdeckung zu verhindern.) Wird von einer der Schutzvereinbarungen aus wohlüberlegten Gründen abgewichen, ist dies mit mindestens einer weiteren Trainerin bzw. einem weiteren Trainer abzusprechen. Dabei sind die Gründe kritisch zu diskutieren. Erforderlich ist eine Einvernehmlichkeit beider über das sinnvolle und nötige Abweichen von der vereinbarten Schutzvereinbarung.
• Gruppenrituale
Rituale können für jede Form der Trainings- und Übungsgruppen eine wesentliche Bereicherung sein. Sie stärken das Gemeinschafts- und Zugehörigkeitsgefühl. Rituale, die jegliche Form von Gewalt gegenüber Einzelnen oder Gruppen beinhalten, sind untersagt.
• Gewalt durch und unter Gleichaltrigen
Streit, Raufereien, Mobbing: körperliche und psychische Gewalt gibt es häufig unter Kindern und Jugendlichen. Wird so etwas erkannt/beobachtet, ist seitens des/der Trainer:in/Übungsleitenden umgehend einzuschreiten.
Freizeitmaßnahmen, Fahrten, Turniere und Wettkämpfe:
• Fahrten/Mitnahme
Kinder und Jugendliche werden nicht in den Privatbereich des Trainers bzw. der
Trainerin (Auto, Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte usw.) mitgenommen. Diese Regelung gilt auch für das Angebot der Übernachtung bei Wettkämpfen bzw. in
Trainingslagern. Abweichungen im Einzelfall bedürfen der expliziten Zustimmung der Erziehungsberechtigten, dem Einhalten des 6-Augen-Prinzips sowie der
Kommunikation mit mindestens einem weiteren Übungsleitenden des Surendorfer TS. Diese Vorgabe dient auch der Absicherung und dem Schutz des/der Übungsleitenden vor Verdachtsmomenten und ungerechtfertigten Beschuldigungen.
• Maßnahmen mit Übernachtungen
Vereinsfahrten werden grundsätzlich von zwei Erwachsenen begleitet, wenn dies möglich ist, einer weiblichen und einer männlichen Person. Dies können neben Übungsleitenden auch Elternteile sein. Kinder/Jugendliche und Betreuer:innen übernachten grundsätzlich, wenn möglich, in getrennten Zimmern/Zelten. Die Übungsleitenden übernachten nicht alleine mit einzelnen Kindern und Jugendlichen in einem Zimmer/Zelt und vermeiden Situationen, in denen sie alleine mit einem Kind oder Jugendlichen sind. Ist dies nicht zu umgehen, informieren die Übungsleitenden vorher die weiteren anwesenden Betreuer:innen und lasse beispielweise die Türen geöffnet.
Vor dem Betreten von Zimmern, in dem Kinder und Jugendliche untergebracht sind ist anzuklopfen.
• Jugendschutzgesetz
Wir wenden bei jeglichen offiziellen Vereinsaktivitäten, im Übungsbetrieb sowie bei allen Vereinsveranstaltungen konsequent das Jugendschutzgesetz an: - Kein Ausschank von Bier, Biermischgetränken, Wein, weinhaltigen Mischgetränken oder Sekt an Jugendliche unter 16 Jahren!
- Kein Ausschank von Spirituosen oder spirituosenhaltigen Mischgetränken an Personen unter 18 Jahren!
- Kein Nikotinkonsum von Minderjährigen auf dem Vereinsgelände!
- Einhalten der gesetzlichen Ausgangszeiten für Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit.
Erweitertes Führungszeugnis und Ehrenkodex
Das „erweiterte Führungszeugnis“ nach § 30a BZRG (Bundeszentralregistergesetz) ist ein Auszug aus dem Strafregister und kann von Personen, die in kinder- und jugendnahen Bereichen tätig sind, eingeholt werden. Es ist eingeführt worden, um Informationen über Straftatbestände, die besonders für den Kinder- und Jugendschutz relevant sind, einsehen zu können. Es beinhaltet unter anderem alle Verurteilungen wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, darunter auch Verurteilungen wegen der Verbreitung, des Erwerbs und/oder des Besitzes kinderpornografischer Schriften nach § 184b StGB (Strafgesetzbuch).
Alle Übungsleitende, Trainer:innen und Mitarbeitende des Surendorfer ST, die im direkten Kontakt mit Kinder und Jugendlichen stehen, müssen vor Antritt der Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Dieses erweiterte Führungszeugnis ist alle 3 bis 5 Jahre zu aktualisieren.
Darüber hinaus verpflichten sich alle ehrenamtlich und hauptberuflich Tätigen im Surendorfer TS des besonderen Schutzes von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Sport und erklären durch ihre Unterschrift den Ehrenkodex der Deutschen Sportjugend des DOSB einzuhalten.
Notfallplan und Meldekette
Wenn ein Kind oder ein:e Jugendliche:r von Grenzüberschreitungen, Übergriffen oder sexualisierter Gewalt berichtet, Vermutungen oder einen konkreten Verdacht äußert, halte dich an folgende Schritte:
• Zuhören und ernst nehmen
Höre aufmerksam zu. Signalisiere, dass es okay ist, über das Erlebte zu sprechen. Es kann sein, dass Dir zunächst nur ein kleiner Teil erzählt wird. Akzeptiere, wenn der/die Betroffene nicht weitersprechen will. Glaube ihm/ihr und nimm sie/ihn ernst. Spiele nichts herunter.
• Weiteres Vorgehen mit dem/der Betroffenen
Behandle das Gespräch vertraulich, aber mach gegenüber dem Kind oder dem/der Jugendlichen deutlich, dass Du dir Unterstützung und Rat holen wirst. Beziehe ihn/sie altersgemessen mit ein und informiere ihn/sie über Dein weiteres Vorgehen und vereinbare einen Zeitraum für eine Rückmeldung.
• Sachverhalt dokumentieren
Protokolliere genau und zeitnah, was Dir berichtet wurde bzw. was Du gehört oder gesehen hast (wer, wo, wann, was, was genau). Vermeide eigene Interpretationen. Im Fall eigener Vermutungen überlege, auf welchen Beobachtungen diese beruhen, und dokumentiere entsprechende Anhaltspunkte.
• Rat und Unterstützung holen
Wende Dich an eine Vertrauensperson, die verantwortliche Leitung oder eine andere Beratungsstelle. Auch wenn Du unsicher bist, ob Deine Vermutung berechtigt ist, können Fachkräfte Dir helfen, Deine Beobachtungen zu sortieren. Sie beraten Dich, welche Schritte als nächstes sinnvoll sind und welche Stellen informiert werden müssen.
Vorgehensweise bei Auftreten eines Verdachts von sexualisierter Gewalt
Kind/Jugendliche:r nimmt Kontakt auf.
- Ruhe bewahren, Ruhe bewahren, Ruhe bewahren,
- Glauben schenken, ernstnehmen, zuhören, beobachten,
- ggf. das eigene Unwissen mitteilen,
- weiteres Vorgehen mit dem Kind oder dem/der Jugendlichen verbindlich besprechen:
- Vereinsinterner Ablauf,
- Wer wird zu hinzugezogen? Bis wann?
(ggf. Rückmeldungen terminieren).
- Name des Verfassenden, Ort und Datum der Niederschrift, nummerierte Seiten,
- Ort- und Zeitangabe sowie Länge des dokumentierten Gesprächs,
- beteiligte Personen und Umfeld und Situation des Gesprächs,
- Gesprächsanlass: Wer ist auf wen zugekommen? Gehörtes dokumentieren: Wer ist betroffen/tätig geworden? Wo? Wann? Was genau?
- Informationen streng vertraulich behandeln.
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• Leserlichkeit und Verständlichkeit der Notizen, damit diese im Nachhinein nicht falsch verstanden werden.
• Keinen Bleistift für die Niederschrift nutzen, da Satzteile ausradiert und umgeschrieben werden können; alle später hinzugefügten Wörter und Textbausteine sind als solche zu kennzeichnen.
• Strikte Trennung zwischen der vom Kind/Jugendlichen vermittelten Beschreibung des Übergriffs und der eigenen Bewertung und Interpretation; die eigenen Überlegungen und Hypothesen sind in einem separaten gekennzeichneten Abschnitt aufzuführen.
• Möglichst den genauen Wortlaut des/der Betroffenen wiedergeben.
• Erzählung nicht „ordnen“ (Sprünge, unsystematische Darstellung so übernehmen).
• Zitate von berichtenden Personen sind als solche zu kennzeichnen.
• Gespräch zeitnah dokumentieren, um ein mögliches Vergessen und Verzerrungen zu verhindern.
Meldeverpflichtung Wer im Rahmen seiner/ihrer Übungsleitenden- oder Trainer:innentätigkeit vom einem Verdachtsfall (unabhängig ob dieser begründet oder unbegründet erscheint) Kenntnis erlangt, verständigt unverzüglich den Ansprechpartner für Prävention sexualisierter Gewalt im Verein, sowie den 1. Vorsitzenden des Surendorfer TS: - Ansprechpartner für Prävention sexualisierter Gewalt: Ramdas Weichert, An der Schule 4a, 24229 Schwedeneck Tel.: 01722924156, E-Mail: r.weichert@kjhv.de - 1. Vorsitzenden: Andreas Losch E-Mail: 1.vorsitzender@sts-surendorf.de |
Ansprechpartner
Ansprechpartner für Prävention sexualisierter Gewalt im Verein:
Ramdas Weichert
An der Schule 4a
24229 Schwedeneck
Tel.: 01722924156 E-Mail: r.weichert@kjhv.de
Ansprechpartner:innen bei Verdachtsmomenten:
Beratungsstelle für Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen
Diakonie Rendsburg-Eckernförde gGmbH
Am Holstentor 16, 24768 Rendsburg
Tel. 04331 / 69 63 60
Schleswiger Straße 33, 24340 Eckernförde Tel. 04351 / 89 31 10
Mail: erziehungsberatung-rd@diakonie-rd-eck.de
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Jugend- und Sozialdienst
Fachgruppe Kieler Umland
Neue Dorfstraße 67 a 24782 Büdelsdorf
Geschäftszimmer:
Cornelia Schulz
Telefon: +49 4331 202-7100
Telefax: +49 4331 202-853
E-Mail: jsd.kieler-umland@kreis-rd.de
Bei Fällen von Kindeswohlgefährdung erreichen Sie den Jugend- und Sozialdienst außerhalb der Geschäftszeiten unter der Telefonnummer 112.
PETZE-Institut für Gewaltprävention gGmbH
Dänische Straße 3-5
24103 Kiel
Tel.:0431/91185
E-Mail petze.kiel@t-online.de
Das Präventionsbüro Petze arbeitet im Bereich der Prävention von sexualisierter Gewalt und sexuellem Missbrauch und für die Verbesserung des Schutzes von Mädchen und Jungen.
Deutscher Kinderschutzbund – die Lobby für Kinderschutz Landesverband Schleswig – Holstein e.V.
Sophienblatt 85 24114 Kiel
Telefon: 0431/6666790
E-Mail: info@kinderschutzbund-sh.de
Anlagen
Ehrenkodex
Für alle ehrenamtlich, neben- und hauptberuflich Tätigen in Sportvereinen und -verbänden.
Hiermit verspreche ich, :
• Ich werde die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen achten und dessen Entwicklung unterstützen. Die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie die der anderen Vereinsmitglieder werde ich respektieren.
• Ich werde Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialen Verhalten anderen Menschen gegenüber anleiten. Ich möchte sie zu fairem und respektvollem Verhalten innerhalb und außerhalb der sportlichen Angebote gegenüber Mensch und Tier erziehen und sie zum verantwortungsvollen Umgang mit der Natur und der Mitwelt anleiten.
• Ich werde sportliche und außersportliche Angebote stets an dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausrichten und kinder- und jugendgerechte Methoden einsetzen.
• Ich werde stets versuchen, den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gerechte Rahmenbedingungen für sportliche und außersportliche Angebote zu schaffen. Ich werde das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf
• körperliche Unversehrtheit achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art, ausüben.
Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln der jeweiligen Sportart eingehalten werden. Insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und
•
Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation.
Ich biete den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten.
• Ich respektiere die Würde jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und verspreche, alle jungen Menschen, unabhängig ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischen Überzeugung, sexueller Orientierung, ihres Alters oder
• Geschlechts, gleich und fair zu behandeln sowie Diskriminierung jeglicher Art sowie antidemokratischem Gedankengut entschieden entgegenzuwirken.
Ich möchte Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sein, stets die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln vermitteln und nach den Gesetzen des Fair Play handeln.
• Ich verpflichte mich einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird. Ich ziehe im „Konfliktfall“ professionelle fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informiere die Verantwortlichen auf der Leitungsebene. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen
• steht dabei an erster Stelle.
Ich verspreche, dass auch mein Umgang mit erwachsenen Sportlerinnen und Sportlern auf den Werten und Normen dieses Ehrenkodexes basiert.
Durch meine Unterschrift verpflichte ich mich zur Einhaltung dieses Ehrenkodexes.